AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 

§1            Allgemeines

  1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Im übrigen gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Handelsgeschäfte unter Kaufleuten, soweit nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen sind. 
  2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer bzw. Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn Ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht. 
  3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.  

§2            Angebote

  1. Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf und richtige sowie rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben vorbehalten.
  2. Lieferfristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt. 
  3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Lieferungszeitpunkt mehr als 7 Tage, so ist der Verkäufer berechtigt, Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, die in die Kalkulationen noch keinen Eingang gefunden haben, an den Käufer weiterzugeben. 
  4. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für die Qualität. 

§3            Lieferung

  1. Für die Lieferungen des Verkäufers ist die Verladungsstelle Erfüllungsort; auch bei frachtfreier Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten.
  2. Für die Fracht und Verpackung werden anteilige Kosten je Sendung verrechnet. 
  3. Arbeitskämpfe und unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, Verkehrsstörungen, Mangel an Transportmitteln oder Betriebsstörungen im Bereich der Produktion befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. In diesem Falle ist der Käufer nicht berechtigt, erteilte Aufträge zurückzuziehen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen.

§4            Zahlung

  1. Zahlung erfolgt sofort bei Lieferung ohne Abzug. 
  2. Bei einem Erstgeschäft mit dem Käufer werden Lieferungen ausnahmelos nur gegen Nachname ausgeführt. 
  3. Rechnungsregulierung durch Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung des Verkäufers; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer. Zahlungen gelten immer als auf die älteste Forderung geleistet, §366 Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. 
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an Zinsen in Höhe der von ihnen selbst zu zahlenden Kreditkosten mindestens aber von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 
  5. Bei Zahlungsschwierigkeiten des  Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fälligzustellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 
  6. Der Käufer kann mit Gegenforderungen gegen den Kaufpreis des Verkäufers nur dann aufrechnen, wem die Gegenforderung vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. 

§5            Gewährleistung

  1. Erkennbare Mängel, Fehlmängel oder Falschlieferungen hat der Käufer bei Lieferung anzuzeigen. 
  2. Bei Fristgerechter berechtigter Mängelrüge stehen dem Käufer  unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. 
  3. Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf  Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter. Insbesondere haftet der Verkäufer wegen mittelbarer Schäden nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden können. 

 §6           Eigentumsvorbehalt 

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. 
  2. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet. 

§7            Gerichtstand und Erfüllungsort 

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Gelsenkirchen. 
  2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von Wechsel- und Scheckklagen. 

§8            Schlussbestimmungen

  1. Wir sind berechtigt, Daten und Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. 
  2. Die Ware ist nach den geltenden Bestimmungen der HACCP sofort nach Lieferung durch den Käufer zu kühlen und zu protokollieren. Dieses Protokoll ist durch den Lieferanten gegenzuzeichnen.